Rechtsprechung
BGH, 06.09.2001 - 3 StR 321/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB
Tenorierung bei der sexuellen Nötigung im besonders schweren Fall nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB; Vergewaltigung; Tenorierung bei besonders schweren Fällen und gemeinschaftlicher Begehungsweise - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftliches Begehen - Vergewaltigung - Gesetzliches Regelbeispiel - Bestandteil der Urteilformel - Gesetzgebungsgeschichte
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 321/01
Dies gilt nicht nur, soweit damit beschrieben werden soll, daß der Angeklagte nicht als Allein- sondern als Mittäter gehandelt hat (BGHSt 27, 287, 289), sondern auch, soweit damit das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB benannt wird.Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere (oder auch minder schwere) Fälle wird nicht in die Urteilsformel aufgenommen (BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; BGH NStZ 1984, 262, 263).
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 321/01
Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere (oder auch minder schwere) Fälle wird nicht in die Urteilsformel aufgenommen (BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; BGH NStZ 1984, 262, 263). - BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01
Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung; …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 321/01
Zu Recht hat das Landgericht davon abgesehen, die Tat im Schuldspruch als Vergewaltigung zu bezeichnen, weil diese Bezeichnung allein der Erfüllung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB vorbehalten ist (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2001 - 1 StR 161/01).
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 127/23
Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Schuldspruch wegen sexueller Nötigung
Nach den Urteilsgründen hat das Landgericht beide Angeklagte wegen sexueller Nötigung gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB verurteilt (UA S. 8 ff. und 21 f.) und nicht nur - wie im Urteilstenor ausgewiesen - wegen eines sexuellen Übergriffs, wobei die Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich" begangen nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 321/01 Rn. 3).